Stornobedingungen laut ÖHVB 


Annullierung ohne Stornogebühr: 

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen. Beachten Sie: Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, so hat der Beherberger das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


Annullierung mit Stornogebühr: 

Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Wohnungspreises für 3 Tage zu entrichten. Beachten Sie: Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dennoch zur Bezahlung des Entgeltes verpflichtet.


Bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 50% des Gesamtbetrages ohne Ortstaxe zu entrichten.


Bis zum vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 100% des Gesamtbetrages ohne Ortstaxe zu entrichten.


Gerichtsstand: 

Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht. Ausnahme: Hat der Gast seinen Beschäftigungsort oder seinen Wohnsitz in Österreich, so sind die für diese Orte zuständigen Gerichte anzurufen.